Die korrekte Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes in einem Schadengutachten ist elementare Grundlage eines beweissichernden Gutachtens nach einem Verkehrsunfall.
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §242 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls.
Berücksichtigung findet hierbei - im Gegensatz zum Marktwert - vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne.