Schadengutachten für Kfz- und Zweiradschäden
Wir bewerten und begutachten PKW, LKW, Busse, Motorräder, Reisemobile, Sonderfahrzeuge, Sonderaufbauten und vieles mehr. Ziel ist es, Ihnen wichtige Unterlagen zur Schadensursachenermittlung, zur Mängelfeststellung sowie für Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoschäden zur Verfügung stellen zu können.
Rechtliches zum Thema Kfz-Haftpflichtschaden
Sind Sie nicht schuld am Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.